Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?
Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kann vom Zahlungspflichtigen innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Unautorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten nach Belastung reklamiert werden. Für Ihre bei der Commerzbank in Deutschland geführten Konten können Sie Lastschriftrückgaben direkt in Global Payment Plus erfassen. Hierfür benötigen Sie die entsprechende Auftragsart für Ihren Commerzbank-Bankzugang. Für die Erfassung der Rückgabe gehen Sie wie folgt vor.
Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an, um eine Lastschrift zurückgeben zu können.
Wählen Sie in Global Payment Plus unter "Konten & Umsätze" den Menüpunkt "Lastschriftrückgabe".
Wählen Sie ein Konto aus, um sich alle rückgabefähigen Lastschriftbelastungen auf diesem Konto anzeigen zu lassen.
Selektieren Sie die Lastschriftbelastung(en), die Sie zurückgeben möchten, über die Auswahlbox am linken Rand.
In einem mitlaufenden Fenster wird Ihnen angezeigt, wie viele Lastschriften ausgewählt wurden. Klicken Sie hier auf "Widerspruch freigeben".
Geben Sie die Lastschriftrückgabe mit photoTAN frei.
Am Telefon oder per E-Mail
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Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice und geben Sie alle erforderlichen Daten an (Auszugsnummer und Jahr).
Wir werden die Rückgabe, die innerhalb von 8 Wochen nach Belastungsbuchung erfolgt, für Sie durchführen. Für die Rückgabe einer SEPA-Lastschrift aufgrund fehlender Autorisierung stellen wir Ihnen ein passendes Auftragsformular bereit.
Weiterführende Informationen
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Bei unautorisierten Lastschriften, bei denen kein gültiges oder gar kein SEPA-Mandat vorliegt, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung seine Bank informieren. Die Bank des Zahlungspflichtigen fordert daraufhin das SEPA-Mandat bei der Bank des Lastschrifteinreichers an. Die Bank des Lastschrifteinreichers hat 30 Tage Zeit, diesen Nachweis zu erbringen. Kann kein Mandat vorgelegt werden, wird der Betrag dem Zahlungspflichtigen gutgeschrieben und der Lastschrifteinreicher belastet.
Bei einer SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Rückgabemöglichkeit durch Zahlungspflichtige.
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