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Wie tätige ich eine Auslandsüberweisung?

Eine Überweisung außerhalb des SEPA-Raums oder in Fremdwährung muss als Auslandsüberweisung beauftragt werden. Dazu zählen auch Zahlungen in Fremdwährung innerhalb Deutschlands und Aufträge mit speziellen Weisungen, die nicht über den standardisierten SEPA-Zahlungsverkehr möglich sind. Sie können eine Überweisung ins Ausland online im Firmenkundenportal über Global Payment Plus aufgeben. Beachten Sie die folgenden Informationen, um eine Auslandsüberweisung durchführen zu können.

Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an, um eine Auslandsüberweisung tätigen zu können. Klicken Sie in Global Payment Plus auf der Startseite auf "Neuer Auftrag" Wählen Sie aus den angezeigten Optionen "Auslandsüberweisung" aus. Wählen Sie das Auftraggeberkonto aus. Vervollständigen Sie die weiteren Daten abhängig von der gewählten Auftragsart und geben Sie den Auftrag mit photoTAN frei.
    Kontodaten (IBAN / Kontonummer) sowie Name und Adresse des Zahlungsempfängers. SWIFT-Code der Bank des Zahlungsempfängers (der BIC bzw. SWIFT-Code ist 11-stellig und dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten); sobald die BIC / der SWIFT-Code der empfangenden Person / Firma aus weniger als 11 Zeichen besteht, füllen Sie die fehlenden 3 Stellen mit "XXX" auf. Den Verwendungszweck der Überweisung, zum Beispiel eine Rechnungs- oder Auftragsnummer. In Abhängigkeit vom Empfängerland können zusätzliche Angaben erforderlich sein (Purpose Code, Fedwire Routing Number, ABA Routing Number etc.). Als Entgeltregelung gilt im Regelfall "SHARE".
Bei nicht SEPA-fähigen Überweisungen können die Vertragsparteien vorab vereinbaren, wer die Kosten für die Auslandsüberweisung trägt. Es gibt drei Optionen für die Entgeltregelung:
    SHA ("share"): Die Kosten werden geteilt. Dies ist die Standardregelung gemäß den regulatorischen Vorgaben. Jede Partei trägt die Gebühren ihrer eigenen Bank. OUR ("our customer charged"): Der Auftraggeber übernimmt die Kosten der eigenen Bank und der Bank des Zahlungsempfängers. BEN ("beneficiary pays costs"): Der Zahlungsempfänger trägt die Gebühren der eigenen Bank und der Bank des Auftraggebers. Dies ist bei Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht möglich.
Für klassische Auslandsüberweisungen besteht ab einem Betrag von 50.000,00 EUR (Gegenwert) eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die zahlungspflichtige Person muss die Meldung elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch. Weitere Informationen zur AWV-Meldepflicht (PDF) finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank. 
Cut-off-Zeiten sind Annahmefristen, die eine taggleiche Verarbeitung von Zahlungen oder Dateien garantieren. Die Cut-off-Zeiten für in Deutschland eingereichte Auslandszahlungen finden Sie in der Übersicht "Cut-off-Zeiten (PDF)".
Um zu klären, warum Ihre Auslandszahlung nicht beim Begünstigten gutgeschrieben wurde, können Sie einen Rechercheauftrag bei Ihrem zuständigen Firmenkundenservice stellen. Beachten Sie, dass für die Recherche möglicherweise Entgelte anfallen.

Per E-Mail oder am Telefon

    Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen Firmenkundenservice. Geben Sie alle relevanten Buchungsdaten an. Die Mitarbeitenden des Firmenkundenservices führen einen Rechercheauftrag für Sie durch.
Bei Auslandsüberweisungen sind verschiedene Risiken zu berücksichtigen. Da die handelnden Parteien räumlich oft weit voneinander entfernt sind, ist es schwieriger, umfassende Informationen über die Vertragspartei zu erhalten, als bei Geschäften innerhalb desselben Landes. Zudem können unterschiedliche Gesetze und Handelsbräuche in den Ländern im Streitfall schwer oder gar nicht durchgesetzt werden. Daher sichern viele Unternehmen, insbesondere im Im- und Exportbereich, ihre Risiken im Auslandszahlungsverkehr durch dokumentäre Zahlungsverkehrsmittel wie Akkreditive, Inkassi und Garantien ab. Beachten Sie stets die geltenden Sanktionen und Embargos für die ausländische Vertragspartei.

Weiterführende Informationen

    Beachten Sie bei der Einlieferung Ihrer Auslandsüberweisung unsere Bank Holidays (PDF). Wenden Sie sich bei einer nicht ausgeführten Zahlungsverkehrsdatei an Ihren zuständigen Firmenkundenservice. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Erfragen Sie länderspezifische Besonderheiten bei Ihrem zuständigen Firmenkundenservice. Voraussetzung für eine elektronische Auslandsüberweisung ist die explizite Aufnahme dieser Auftragsart (AZV) in Ihren Vollmachten für den elektronischen Zahlungsverkehr. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Auslandsüberweisung zu tätigen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Firmenkundenberatung.
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