E-Mail-Adresse für E-Rechnung hinterlegen
Ab Januar 2027 stellen wir den Rechnungsversand um. Umsatzsteuerpflichtige Rechnungen werden wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen, elektronischen E-Rechnungsformat bereitstellen. Um eine reibungslose und zuverlässige Zustellung Ihrer Dokumente zu gewährleisten, ist die Hinterlegung einer E-Mail-Adresse für den Empfang der E-Rechnung erforderlich. Hinterlegen Sie Ihre gewünschte E-Mail-Adresse für den E-Rechnungsempfang direkt im Firmenkundenportal.
Im Firmenkundenportal
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an, um Ihre E-Mail-Adresse für die E-Rechnung hinterlegen zu können.
- Wählen Sie die entsprechende Kundenverbindung aus, für welche die E-Mail-Adresse hinterlegt werden soll.
- Geben Sie Ihre gewünschte E-Mail-Adresse für den Empfang der E-Rechnungen an.
- Hinterlegen Sie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen.
- Optional können Sie sich eine Kopie des Auftrags via E-Mail zusenden lassen.
- Klicken Sie auf "Weiter", um Ihre Angaben zu prüfen.
- Geben Sie Ihren Auftrag mit photoTAN frei.
Weiterführende Informationen
- Wir empfehlen die Nutzung eines zentralen E-Mail-Postfachs, wie beispielsweise "rechnung@unternehmen.de". So bleibt der Rechnungsempfang auch bei Abwesenheiten und Personalwechseln sichergestellt.
- Beachten Sie, dass das Hinterlegen der E-Mail-Adresse für die E-Rechnung nur von Personen mit einer allgemeinen Vollmacht durchgeführt werden kann.
- Weitere Informationen zum Thema "E-Rechnung" erhalten Sie auf unserer Homepage.
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